Montag, 23. Juli 2007

„Treuhandgütesiegel“ steht für geprüfte Qualität - Zertifizierung für Salzburger Immobilien- und Vermögenstreuhänder

6.7.2007„Treuhandgütesiegel“ steht für geprüfte Qualität

Neues Kontroll- und Zertifizierungssystem der Salzburger Immobilien- und Vermögenstreuhänder -

Strenge Kriterien und Standards für die Verleihung

Ein eigenes Gütesiegel dürfen künftig jene gewerblichen Salzburger Immobilienverwalter tragen, die die verwalteten Treuhandgelder durch unabhängige Wirtschaftstreuhänder freiwillig überprüfen lassen und einen strengen Kriterienkatalog erfüllen. Danach sind sie berechtigt, ein Gütesiegel zu führen, das sie als „kontrollierten Immobilienverwalter“ ausweist. Über die Verleihung dieses Siegels entscheidet ein unabhängiger Treuhandrevisor. In Salzburg gibt es derzeit rund 100 gewerbliche Immobilienverwalter.

Die wesentlichsten Kriterien:

- Treuhandgelder: Müssen auf Bewirtschaftungs- und Rücklagenkonten eingezahlt sein. Für die inhaltliche Prüfung der Rechnungen, d. h. die Verwendung der Gelder, sind aber die Auftraggeber (Eigentümer) verantwortlich.

- Kontenführung: Für Wohnungseigentumsanlagen sind ein Rücklagen- und ein Bewirtschaftungskonto zu führen. Hier sind auch gesonderte Konten für klar definierte Bereiche zulässig, z. B. Liftkonto, Reparaturkonto, Abfertigungskonto.

- Kautionen: Sie können unter anderem in einem vom Hausverwalter selbst angelegten Sparbuch oder einem Treuhandgirokonto veranlagt werden.

- Kontoüberziehungen: Der Überziehungsrahmen beträgt maximal ein Zehntel des letztjährigen Konto-Habenumsatzes, jedenfalls aber 5.000 €. Eine darüber hinausgehende - kurzfristige - Kontoüberziehung ist in Ausnahmefällen zulässig.

- Barabhebungen: Von Verwaltungskonten, die der Treuhandrevision unterliegen, sind Barabhebungen ausgeschlossen.

- Jahresabrechnung: Der Hausverwalter hat zum jeweiligen Jahresabschluss ein Formblatt mit aufgeschlüsselten Banken- und Buchhaltungssalden zu erstellen (Abrech-nungsblatt).

- Der Antragsteller muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung werden unter anderem Personen-, Sach- und Vermögensschäden wie irrtümliche Fehlüberweisung einer Rechnung abgedeckt.

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