Heute starten wir mit der Erklärung von Immobilienbegriffen und fangen mit dem Begriff
Aufsandungserklärung
an!
Hört sich kompliziert an, ist es aber im Grunde nicht.
Eine Aufsandungserklärung ist eine ausdrückliche Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft, dass er der Eintragung (Einverleibung, Verbücherung) eines Rechtes zu Gunsten eines Dritten zustimmt.
Es kann zB der Kauf einer Liegenschaft nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Verkäufer entweder im Kaufvertrag oder in einer separaten Urkunde erklärt, dass er mit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer einverstanden ist.
Die ursprünglich Herkunft des Wortes wird mit der Trocknung eines Schriftsatzes durch aufgestreuten Sand in Zusammenhang gebracht!
Dienstag, 20. November 2007
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