Auf derstandard.at gibt es einen Bericht, welcher betreffend Hausverlosungen warnt.
Versteckte Gebühren, Steuern und dergleichen seien für den Gewinner und auch Verloser nicht immer absehbar.
So muss der Verloser auch im Falle der Nichtverlosung 12 % vom Gesamtwert der ausgegebenen Lose als Rechtsgeschäftsgebühr abführen. Daher kann eine Verlosung durchaus so ausgehen, dass der Verkäufer auf dem Haus sitzen bleibt und trotzdem einen Gebühr von rund EUR 69.000,-- (wenn man von einem Gesamtbetrag von EUR 577.720,-- ausgeht) abführen muss.
Mehr Informationen dazu hier: http://derstandard.at/?id=1231152123256
Montag, 19. Januar 2009
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