Aufgrund einer Gesetzesänderung kann der Verkäufer nun seine Immobilie freiwillig versteigern!
Bisher wurden Häuser und Wohnungen ja meist nur dann versteigert, wenn ein Eigentümer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen konnte.
Ab sofort gibt es aber die Möglichkeit der "freiwilligen Feilbietung", bei der der Eigentümer die Regeln bestimmt und sich gegen alle Eventualitäten absichern kann! So kann der Verkäufer zum Beispiel auch Limits festlegen, unter denen nicht verkauft wird und sich auch das Recht vorbehalten, nach abgeschlossener Auktion doch privat an einen Interessenten zu verkaufen.
Lesen Sie dazu hier mehr: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/bauenwohnen/1721762/index.do
Dienstag, 13. Januar 2009
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