Was haben wir bezüglich Energieausweis noch herausgefunden?
Demnach ist es so: Der Energieausweis ist zwar Pflicht, aber wenn bei Verkauf oder Vermietung kein Energieausweis vorliegt, dann gibt es zunächst keine Strafsanktionen!
Wird aber kein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Ein ausdrücklicher Verzicht auf die Vorlagepflicht oder Ausschluss der Rechtsfolge einer unterlassener Vorlage ist nicht möglich!
Die Nichtvorlage birgt somit das Risiko in sich, gewährleistungsrechtlich für den Fall einstehen zu müssen, dass die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes schlechter ist, als die gesetzlich fingierte! Und hier könnten eventuelle Gewährleistungsansprüche konstruiert werden!
Quelle: http://www.ovi.at/de/verband/Recht/Energieausweis/Energieausweis.php
Interessant dazu ist auch noch dieser Artikel: http://derstandard.at/?id=1231151349723
Was auch noch problematisch ist, dass in jedem Bundesland anscheinend etwas andere Regelungen gelten! Interessant wären dazu vielleicht Fälle, welche bereits in der Praxis damit zu tun gehabt haben! Und noch was, wie sieht das ganze dann eigentlich bei Verlosungen aus?
Montag, 12. Januar 2009
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