Open House, Bieterverfahren, ... und wie die Bezeichnungen alle heissen!
Laut einem aktuellen Artikel auf derstandard.at sind Bieterverfahren hoch im Trend. Aber sie stossen auch nach wie vor auf Skepsis.
Beim "unverbindlichen Bieterverfahren" geht es darum, dass jeder, der will, innerhalb einer festgelegten Frist ein Gebot hinterlegen kann. Der Unterschied zu einer Auktion oder Versteigerung: Den Zuschlag muss nicht unbedingt der Bestbieter bekommen. Die Gebote sind weder für den Verkäufer noch für den Bieter verbindlich und es bleibt dem Eigentümer überlassen, mit wem er letztendlich den Vertrag schließt.
Mehr dazu lesen Sie hier: http://derstandard.at/?id=1220460547919
Montag, 13. Oktober 2008
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