Derzeit tut sich einiges, zuerst wird bereits heftig über eine Senkung der Provisionen im Mietbereich für Makler diskutiert und jetzt kommt auch eine Novelle zum Bauträgervertragsgesetz (BTVG)!
Es geht darum, dass Käufer von Wohnungen und Geschäftsräumen aus einem Baustopp oder dem Weiterbau durch ein anderes Unternehmen möglichst geringe Nachteile erleiden und auch bei Baumängeln besser geschützt sind!!
In den Bauträgerverträgen verpflichten sich Konsumenten und andere Erwerber Vorauszahlungen an das Bauunternehmen zu leisten, bevor das Objekt fertig gestellt ist. Die Bauträger bzw. Bauunternehmen haben in der Zukunft zwei genau definierte Möglichkeiten die Vorauszahlungen besser zu schützen. Weiters soll es auch einen Haftrücklass zu Gunsten der Konsumenten geben!
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Donnerstag, 13. März 2008
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