Eine Grundregel lautet: Ein Recht auf besondere Nutzung der Gemeinschaftsfläche haben Mieter nicht. Aber so strikt, dass jeder Kinderwagen aus dem Flur verbannt werden muss, ist das Recht auch nicht!
Das Treppenhaus, Flur, .. steht allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung. Aus diesem Grundsatz folgt, dass normalerweise keine Fahrräder in den Hausflur gestellt werden dürfen.
Etwas anders ist es da bei Kinderwagen und Geh-Hilfen. Diese dürften Mieter in der Regel im Hausflur abstellen - aber es muss noch genügend Platz für andere Mieter sein!
Wenn alle ein wenig Rücksicht auf einander nehmen würde, dann wäre solche Dinger normalerweise ohnehin hinfällig!
Freitag, 21. September 2007
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