Grundsätzlich gibt es folgende Arten der Immobilienbewertung:
- Sachwertverfahren
Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu ermitteln (Sachwert). - Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren wird das Haus mit ähnlichen Objekten verglichen. Ist eine ähnliche Liegenschaft für einen bestimmten Betrag verkauft worden, orientiert man sich daran. In der Praxis kommen aber auch häufig Mischformen zum Einsatz. - Ertragswertverfahren
Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln.
Aber beachten Sie auch, dass nicht der Sachverständige, sondern der Markt (Angebot und Nachfrage) den Preis bestimmt!
interessant - ich bin gespannt, wie es hier weiter geht.
AntwortenLöschenVielen Dank für Ihren Beitrag! Wir würden uns freuen, wenn Sie weiterhin aktiv an aktuellen Diskussionsrunden teilnehmen!
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