Ein Immobilienmakler ist ein Vermittlungsmakler, der Interessenten Immobilien aller Art nachweist oder vermittelt! Für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) erhält der Immobilienmakler eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung von Immobilien wird ein sogenannter Maklervertrag (allg. Vermittlungsauftrag, Alleinvermittlungsauftrag, ..) geschlossen!
Kurze Erklärung zum allg. Auftrag: der Verkäufer / Käufer kann noch andere Makler einschalten bzw. auch selbst tätig werden!
Kurze Erklärung zum Alleinvermittlungsauftrag: der Verkäufer / Käufer ist verpflichtet keine weiteren Makler einzuschalten und auch Interessenten bezgl. des Objektes, auch wenn er Sie selbst akquiriert hat, sind an den Makler zu verweisen! Das heisst der Auftraggeber zahlt in jedem Fall die ortsüblich Provision! Alleinvermittlungsaufträge müssen aber befristet sein!
Kurze Erklärung zum Besichtigungsschein: zum Nachweis, dass eine Immobilie über einen Makler besichtigt worden ist, wird in der Regel ein Besichtigungsschein mit dem Interessenten ausgefüllt! Dieser Besichtigungsschein dient einerseits als Nachweis, andererseits bietet der Besichtigungsschein einen gewissen Schutz!
Mehr über die Maklertätigkeit und über Begriffe aus der Immobilienmaklertätigkeit erfahren Sie auf www.dieimmobilienmakler.info !
Dienstag, 7. August 2007
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