Mit Sex kann man bekanntlich ja Stories gut verkaufen, daher mussten wir diesen Artikel hier bloggen!
Kurz zur Geschichte: ein Paar hat auf dem Balkon seine Frühlingsgefühle ausgelebt. Die Nachbarn habens gesehen und na bumm, sie beschwerten sich beim Vermieter. Die Mieterin hat kurz darauf eine Abmahnung erhalten.
Begründung: Sex auf dem Balkon, der auch noch von einem Kinderspielplatz aus zu beobachten ist, gilt als Störung des Hausfriedens!
Mehr dazu auf: http://www.focus.de/immobilien/mieten/recht-sex-auf-dem-balkon_aid_300952.html
Mittwoch, 11. Juni 2008
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