Laut einem Artikel auf haufe.de dürfen in Deutschland ab Juli Makler im Rahmen Ihrer Tätigkeit auch gewisse Rechtsberatungen durchführen.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann hier weiterlesen: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1210240313.11&chorid=00560203
Die Frage ist, in welcher Form werden diese eingeschränkten Rechtsberatungen dann abgerechnet? Gibt es dann für Immobilienmakler (Verwalter, ..) auch eine Honorarrichtlinie hinsichtlich der Verrechnung?
Mittwoch, 14. Mai 2008
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Das habe ich auch gelesen und finde es recht interessant.
AntwortenLöschen"Irgendwie" wage ich aber zu bezweifeln, daß hier tatsächlich eine Abrechnung für "Rechtsberatungsleistung" erfolgen wird - dafür wird schon die Juristenlobby in den Parlkamenten sorgen.
Aber es wird eine Erleichterung bedeuten, daß nicht bei "fachkundigen Auskunft" "verbotene" Rechtsberatung entsteht - also Schutz für Makler.